von Toskana » 11. April 2011, 09:21
Hallo Nils,
Du brauchts eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Flensburg (KBA). Kannst im Internet herunterladen. Ausfüllen abschicken dann bekommst Du eine Rückantwort.
Kann sein daß die Zulassungsstelle im SIS ( Schengener Informationssystem ) nachfrägt ob in der EU gestohlen oder nicht.
Besorg Dir eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ( Fahrzeugschein).
Mit diesem und der APE zum TÜV . Am besten auf einem Anhänger die Erteilung eines Kennzeichens ohne Papiere ist ein erheblicher Aufwand.
Im Anschluß mit den TÜV papieren und der Unbedenklichkeitsbescheinigung und einer Versicherungsbestätigung sowie Personalausweis zur Zulassungsstelle.
Dort wird sie als Dreirädriges Kfz eingetragen, wenn Du Glück hast und die den Eintrag ( ohne vorderes Kennzeichen, Ausnahmegenehmigung von § 10 ABS. 5 )
vermerkt wird entfällt dieses.
Viel Spaß und Glück PS: Papiere für so ein Teil habe ich leider keine.
Toskana