Hallo Andreas, das ist nicht mit drei Worten zu beantworten. Zumal ich das Baujahr nicht kenne.Deshalb nur mal vorab, bis sich jemand meldet der mit Deinem Teil wirklich vertraut ist.
Grober Anhalt: Gurtepflicht (LKW) prinzipiell ab 1970, mit gewissen Einschränkungen, z.B. nur Aussensitze, nur hinter der Frontscheibe. D,h. nicht Mittelsitze,nicht zweite Reihe...diese Besonderheiten betreffen Euch aber eher nicht. Ab 74 dann auch Rücksitze. Ab 79 dann der 3-Punkt-Gurt.
Ab 1992 dann eigentlich alle. Mit Nachrüstpflicht für gewisse Baujahre, das war von den Befestigungspunkten abhängig.
Mittlerweile streiten sich die freundlichen Herren noch z.B. über die Frage, ob Gurt beim Oldtimer erforderlich ist. Z.B. grosse Dreiräder ohne Kabine:
kein Gurt, aber Helm. Mit kabine kein Helm aber eigentlich Gurt. Ist aber wegen der Funktion z.B. beim Schwingsitz witzlos.Beim ungefederten Notsitz wäre es dann wieder Pflicht. Ergebnis Beifahrer muss, Fahrer muss nicht.
Bei Oltimern geht dann auch mal der Zweipunktgurt( wg. der Befest.-punkte).
Ausserdem muss ein "Pflichtgurt "richtig befestigt werden. Nur was ist richtig,wenn es im Baujahr nicht Pflicht war und keine Befestigungspunkte vorgegeben sind...
Prinzipiell denke ich es wird bei Deinem Teil erforderlich sein, am besten fragst Du aber beim TÜv nach.Auch ein guter Händler müsste es wissen.
Wenn es bisher so ging bestehen Chancen dass man es nicht verlangt. Kann aber wieder zu Diskussionen mit den Ordnungshütern führen.
Oder Du hoffst dass sich jemand auf Deine Frage meldet der das Modell (und ggf. Baujahr) hat. Und das schon abgefragt hat.
Und aufpassen, wenn du auf grosse Tour gehst. Speziell ausserhalb der EU. Gurte sind, meines Wissens, immer noch nationales Recht. Das heisst u. U. dass Du
Dich nach dem Grenzübertritt strafbar machst. Weil es dort Pflicht ist.
So richtig genau gucken dann die Versicherungen im Schadesfall. Folgenminderungspflicht... Ein freundlicher TÜV-Mensch ist gut, aber nicht alles.
Gruss Adi