TÜV

Hier kommt alles herein was woanders zur Ape P1/P2/P3 nicht hinein passt

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TÜV

Beitragvon Krofi » 5. Juli 2011, 00:54

Hallo Leute!!
Ich hätte da mal ne Frage: ist in einem LKW eigentlich Gurtpflicht? Muss jetzt mit meiner P3 zum TÜV. Ist auch als LKW angemeldet. Sind aber keine Gurte verbaut worden! Mein Vorgänger hat auch so immer TÜV bekommen! Soll ich es so versuchen (in der Hoffnung, das der TÜV-Mann es nicht bemerkt), oder sicherheitshalber doch eine einbauen??
Gruss Krofi [bye2.gif]
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Re: TÜV

Beitragvon Adi » 5. Juli 2011, 10:53

Hallo Andreas, das ist nicht mit drei Worten zu beantworten. Zumal ich das Baujahr nicht kenne.
Deshalb nur mal vorab, bis sich jemand meldet der mit Deinem Teil wirklich vertraut ist.
Grober Anhalt: Gurtepflicht (LKW) prinzipiell ab 1970, mit gewissen Einschränkungen, z.B. nur Aussensitze, nur hinter der Frontscheibe. D,h. nicht Mittelsitze,nicht zweite Reihe...diese Besonderheiten betreffen Euch aber eher nicht. Ab 74 dann auch Rücksitze. Ab 79 dann der 3-Punkt-Gurt.
Ab 1992 dann eigentlich alle. Mit Nachrüstpflicht für gewisse Baujahre, das war von den Befestigungspunkten abhängig.

Mittlerweile streiten sich die freundlichen Herren noch z.B. über die Frage, ob Gurt beim Oldtimer erforderlich ist. Z.B. grosse Dreiräder ohne Kabine:
kein Gurt, aber Helm. Mit kabine kein Helm aber eigentlich Gurt. Ist aber wegen der Funktion z.B. beim Schwingsitz witzlos.Beim ungefederten Notsitz wäre es dann wieder Pflicht. Ergebnis Beifahrer muss, Fahrer muss nicht. [board/shok.gif]

Bei Oltimern geht dann auch mal der Zweipunktgurt( wg. der Befest.-punkte).
Ausserdem muss ein "Pflichtgurt "richtig befestigt werden. Nur was ist richtig,wenn es im Baujahr nicht Pflicht war und keine Befestigungspunkte vorgegeben sind...

Prinzipiell denke ich es wird bei Deinem Teil erforderlich sein, am besten fragst Du aber beim TÜv nach.Auch ein guter Händler müsste es wissen. lii

Wenn es bisher so ging bestehen Chancen dass man es nicht verlangt. Kann aber wieder zu Diskussionen mit den Ordnungshütern führen.

Oder Du hoffst dass sich jemand auf Deine Frage meldet der das Modell (und ggf. Baujahr) hat. Und das schon abgefragt hat.
Und aufpassen, wenn du auf grosse Tour gehst. Speziell ausserhalb der EU. Gurte sind, meines Wissens, immer noch nationales Recht. Das heisst u. U. dass Du
Dich nach dem Grenzübertritt strafbar machst. Weil es dort Pflicht ist.
So richtig genau gucken dann die Versicherungen im Schadesfall. Folgenminderungspflicht... Ein freundlicher TÜV-Mensch ist gut, aber nicht alles.
Gruss Adi
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Re: TÜV

Beitragvon Oldie » 6. Juli 2011, 08:34

Hallo Andreas !

Habe auch eine Ape P3, allerdings Baujahr 1986. Es sind keine Befestigungspunkte für Gurte vorgesehen. Der TÜV hatte damit keine Probleme. Der TÜV darf eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn keine Befestigungspunkte vorhanden sind. Nach der TÜV-Abnahme habe ich mir Gurte vom Ford Fiesta eingebaut. Die Befestigungspunkte habe ich mit 2 im Blech großflächig verstärkt. Der TÜV verlangt den statischen Nachweis für die Befestigungspunkte. Die Halter unten am Holm habe ich mir selbst gemacht, auch 2 mm Blech. Der Statiker hat es sich angesehen und sein OK gegeben. Später will er mir noch den rechnerischen Nachweis geben.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard [board/kez_11.gif]
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