Ich habe mich mal im Internet belesen, was die Rundumleuchte betrifft.
Dort steht in der STVO §38 Abs.3 folgendes:
Und danach ist es für mich so das wir die Verwenden dürfen, da wir ja ein ungewöhnlich langsam fahrendes Fahrzeug (außerhalb der Ortschaft) sind.(3)1.Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren.
2. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden.
3. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Weiterhin muss die Rundumleuchte aber auch das E1 Prüfzeichen haben.
In dem folgendem Link ist dazu mal eine PDF von Hella.
https://www.hella.com/truck/assets/medi ... LLA_DE.pdf
Bis dahin
immer eine schöne Fahrt
Euer Carsten