Voyager hat geschrieben: Sonntag 13. Januar 2019, 17:12wenn man auch mal seitens Piaggio nachfragt bekommt man ein klares neun zur 2 Personen Zulassung!!!
nun muss ich euch leider nochmals etwas Fragen, habe hier schon vieles gesucht und gelesen dazu.
Es geht um das Thema Kindersitz. Habe 2 Sitze eingetragen.
Kurz zu meiner APE, nach langem suchen habe ich eine APE 50 die auf 25 km/h gedrosselt ist und auch eingetragen, weiter sind 2 Sitzplätze eingetragen unter S.1 steht die 2 drin. Nun habe ich keine Sicherheitsgurte drin und auch keine Vorrichtung dafür. Ich möchte meinen Sohn 6 Jahre alt bei schlechtem Wetter damit in den Kindergarten fahren. Sind 1,5 KM und alles auf einem Radweg wo Mofa zugelelassen sind. Bei schönen Wetter fahre ich ihn mit dem Fahrrad mit Kindersitz. Ich möchte hier nicht über Sinn und Unsinn reden ich für mich sage die APE ist sicherer wie das Fahrrad.
Nun zu meiner Frage darf ich meinen Sohn mitnehmen hat jemand Erfahrung damit?
Was ich im Gesetz gefunden habe das Fahrzeug ist nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet und vor allem gibt es keine Rückbank. Insoweit dürfen unter drei Jahren in diesem Fahrzeug ohnehin nicht befördert werden, mangels Rückbank aber auch nicht solche über drei Jahre bis 150 cm, vgl. § 21 Abs. 1 b) der StVO:
(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.
Es gibt ja aber keine Rückbank ich hoffe es kann jemand weiterhelfen.
Vielleicht die zweite Person auf die Ladefläche schnallen. Gilt dann sicher als Gepäckstück.
Ok, war nur ein Scherz...
Aber jetzt mal noch ein ernster Gedanke zu: wenn ein Unfall passiert: Könnte mir vorstellen dass auch die Versicherung Ärger macht.
Denn schadenfroh sind die nicht.
Gruß Uli
Ich weiß nicht wie Du die Eintragung bekommen hast aber ich würde vom Gefühl her sagen : NEIN!
Die Begründung lieferst Du ja schon selber:
(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.
Andererseits:
Bei uns im Dorf fährt eine Frau um die 50 mit ihrem Sohn in einer 50er APE herum.
Ich habe sie mal darauf angesprochen und bisher hätte die Rennleitung immer nur gelächelt, wenn man z.B. an der Ampel nebeneinander stand.
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.
Das ist ja das Problem es steht ab 3 Jahren Rückbank was ist wenn keine da ist? Aber trotzdem eben 2 Sitze eingetragen sind.
Das bezieht sich eben auf ein PKW deshalb Frage ich ja so blö..... :-)